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House for rent, Berlin Reinickendorf, Berlin,
, Berlin Reinickendorf- House for rent
- 45 m2
- 1,150 EUR per month
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- House for rent
- 45 m2
- 1,150 EUR per month
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House for rent, Berlin Reinickendorf, Berlin,
Fakta
- 13231439
- House
- 45 m2
- 1.9.2025
- 1,150 EUR
- Yes
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House for rent in Berlin Reinickendorf, Berlin
Important information: This housing is advertised by a private landlord. It is therefore important that you are extra careful. Read more.
Möbliertes 1 Zimmer-Apartment im Erdgeschoß, mit groß. Garten, 3-6 Monate
Vermieter wohnt ebenfalls im Erdgeschoß.
Miete ist inklusive Heizung, Wasser, Strom, Gas und Internet
Maximal 1-2 Personen,
eigene Küche und Bad.
inklusive Gas, Strom, Wasser, Internet
Garten und Terrasse wird gemeinschaftlich genutzt
575m2 Grundstück, großer Garten,
Wohnfläche 45 m2
hier noch vorab Infos zur Erdgeschoß und Dachgeschoß-Wohnung:
Es gibt ein Hauseingang und diese führt zu der Treppe nach oben.
Das Zimmer zum Garten mit Küche im Zimmer und Bad ausserhalb des Zimmers, ist das 1-Zimmer-Apartment.
Die Dachgeschoß-Wohnung ist eine eigene Einheit mit Bad und Küche.
Es ist ein Einfamilienhaus,. Der Vermieter wohnt im Erdgeschoß im 2. Zimmer. Der Vermieter hat seine eigene Küche und sein eigenes Bad.
Jeder hat also sein eigenes Zimmer und kann es abschliessen.
Terrasse und Garten wird gemeinsam genutzt.
MIETVERTRAG:
Erdgeschoß
§ 1 Mieträume
1. In der Einfamilien-Doppelhaushälfte
Sagemühler Steig 54, 13503 Berlin,
Baujahr Haus 1935
werden zur Benutzung des Grundstücks und als Wohnraum folgende Räume vermietet:
1-Zimmer-Apartment-Wohnung im Erdgeschoß der Doppelhaushälfte mit 45 qm. Im Erdgeschoß befindet sich Küche und Wohnraum in einem Zimmer. Ein Badezimmer Bad und Toilette. Das Mietobjekt ist voll möbliert. Das zweite Zimmer im EG wird nicht vermietet. Der Keller des Hauses wird ebenfalls nicht vermietet und ist somit nicht Bestandteil dieses Mietvertrages. Die Dachgeschoßwohnung ist derzeit an eine andere Mietpartei vermietet.
Der gesamte Garten einschließlich der Terrasse wird von allen Mietern und Familie und Freunden des Vermieters gemeinschaftlich genutzt.
§ 2 Mietzeit
1. Das Mietverhältnis beginnt am _________. Das Mietverhältnis endet am ______, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Mietvertrag wird für den genannten Zeitraum fest abgeschlossen.
Der Mietvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der ersten geschuldeten Monatsmiete und der Mietkaution. Leistet der Mieter die vereinbarte Mietsicherheit nicht, besteht kein Anspruch auf Übergabe der Mietsache. Leistet der Mieter die vereinbarte erste Miete bei Abschluß des Mietvertrages nicht, ist bis zum Eingang der ersten Miete kein rechtsverbindlicher Mietvertrag zustande gekommen.
§ 3 Miete, Betriebskosten, Heizkosten
1. Die Pauschalmiete beträgt monatlich ______. Die Nebenkosten sind in der Miete eingeschlossen.
Im Keller der Doppelhaushälfte befindet sich jeweils nur ein Gaszähler, ein Wasserzähler und in der
Dachgeschoßwohnung befindet sich nur ein Stromzähler. Der Verbrauch der jeweiligen Mietpartei der Erdgeschoß- und der Dachgeschoßwohnung können nicht einzeln abgerechnet werden. Diesem stimmt der Mieter ausdrücklich zu und akzeptiert, daß die Energie- und Wasserkosten pauschal zwischen den Mietparteien in der Dachgeschoßwohnung zu 50% und der oder den Mietpartei/en im Erdgeschoß zu 50 % abgerechnet werden. Falls das zweite Zimmer im EG vermietet werden sollte, fällt es ebenfalls unter die Regelung 50 % Anteil Erdgeschoß.
Alle Preisänderungen der Versorger werden an den Mieter weitergegeben. Der Mieter der Erdgeschoßwohnung und der Mieter der Dachgeschoßwohnung übernehmen je zu 50 % die Energie-, Heizungs-, Wasser-, Müll-, Wartungs-, Reparatur, Grundsteuer- und Gebäudeversicherungskosten, sofern beide Wohnungen vermietet sind. Ist nur eine Wohnung vermietet, übernimmt der Mieter der jeweils vermieteten Wohnung 100 % der gesamten Kosten. Der Vermieter ist im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzung zur Anpassung (Erhöhung/Reduzierung) der Pauschale berechtigt.
2. Der Verbrauch von Strom muss in einem angemessenen Rahmen erfolgen. Hierzu wird der Durchschnittsverbrauch eines 2-Personen Haushalts mit 2400 KWh/a pro Jahr zugrunde gelegt. Bei Mehrverbrauch zahlt der Mieter dem Vermieter die aktuell gültigen Preise des Versorgers. Monatlich entspricht dies 200 KWh/a . Alle Preisänderungen der Versorger werden an den Mieter weitergegeben. Der aktuelle Stromzählerstand liegt bei ____________________.
- Der Verbrauch von Gas muss in einem angemessenen Rahmen erfolgen. Hierzu wird der durchschnittliche Gasverbrauch eines 2-Personen Haushalts mit 10.000 KWh/ pro Jahr zugrunde gelegt. Bei Mehrverbrauch zahlt der Mieter dem Vermieter die aktuell gültigen Preise des Versorgers. Monatlich entspricht dies 833 KWh/. Alle Preisänderungen der Versorger werden an den Mieter weitergegeben. Der aktuelle Gaszählerstand liegt bei ____________________.
2. In der Miete sind die Kosten für Heizung, Strom und die Internet / Flatrate bereits enthalten. Der Mieter hat für eine sachgemäße, nicht-übertriebene Nutzung (Fair Usage) der Nebenkosten zu sorgen. Hier ist besonders auf einen sachgemäßen Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung zu achten.
§ 6 Haftung
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, durch Dritte oder von ihm beauftragte Handwerker schuldhaft verursacht werden.
§ 7 Benutzung der Mieträume, Instandhaltungspflicht/BaulicheVeränderungen
1. Der Mieter darf die Mieträume nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Will er die Mieträume zu anderen Zwecken nutzen, so ist dazu die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sowie die überlassenen Möbel, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für eine ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für eine ausreichende Lüftung und Beheizung zu sorgen.
4. Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Anwesens gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, wenn er nicht dem Vermieter vorher diese Gelegenheit gegeben hat, es sei denn, es bestand Gefahr im Verzug.
5. Den Mieter trifft die Beweislast für den Umstand, dass er einen Schaden nicht zu vertreten hat, wenn die Schadensursache in einem Bereich der Mietsache liegt, der nur ihm als Mietpartei zugänglich ist.
6. Hat der Mieter einen Schaden zu vertreten, ist er verpflichtet, diesen sofort zu beseitigen. Das bedeutet eine angemessene Schadensersatzzahlung oder der Austausch des beschädigten Inventars.
7. Der Mieter ist nicht berechtigt, an den gemieteten Räumen bauliche Veränderungen vorzunehmen.
§ 8 Tierhaltung
Haustiere sind nicht erlaubt.
§ 9 Überlassung der Mietsache an Dritte - Unteruntervermietung Eine Untervermietung der Mietsache durch den Mieter ist nicht gestattet. Bei Verstoß
behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Möglichkeiten zu kündigen.
§ 10 Anzeigepflicht
Der Mieter hat in den Mieträumen auftretende Schäden unverzüglich anzuzeigen, sobald er sie bemerkt.
§ 11 Betreten der Mieträume durch den Vermieter
1. Dem Vermieter oder einem von ihm Beauftragten ist es gestattet alle 3 M o n a t e , nach vorheriger Terminabsprache mit dem Mieter, die Mieträume zu betreten, um festzustellen, ob sich die Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand befinden. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen. Der Mieter verpflichtet sich, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Mieträume auch in seiner Abwesenheit betreten werden können.
2. Zur Überprüfung des Haus- und Grundstückzustandes, der Feststellung der Notwendigkeit unaufschiebbarer Arbeiten, dem Ablesen der Messgeräte, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache zusammen mit Handwerkern bzw. Mietinteressenten nach rechtzeitiger vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, zu betreten.
3. Der Vermieter darf die Wohnung darüber hinaus betreten, wenn eine konkrete Gefahr für die Mietsache oder der angrenzenden Nachbar-Doppelhaushälfte besteht. Der Vermieter verfügt über einen Ersatzschlüssel für die Haustür, Wohnungstür und die Kellertür. Der Mieter verzichtet auf ein Widerrufsrecht zur Überlassung eines Wohnungsschlüssels ggü. dem Vermieter.
4. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Vermieter diese Rechte auch bei längerer Abwesenheit wahrnehmen kann.
§ 12 Beendigung des Mietverhältnisses
1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in dem Zustand, in dem er sie übernommen hat, wieder zu übergeben und sämtliche Schlüssel zurückzugeben. Die übliche Abnutzung bleibt außer Betracht. Die Rückgabe der Räume erfolgt ausschließlich wochentags in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Schlüssel bei Auszug zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust oder nicht vereinbarungsgemäßer Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, das Schloss auf Kosten des Mieters auswechseln zu lassen.
3. Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die möblierte Mietsache von privaten Gegenständen geräumt, staubfrei und in gereinigtem Zustand zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, wird pauschal 250 € für die Reinigung der Mietsache berechnet. Eventuelle zusätzliche Reinigungs- und Aufräumkosten auf dem Grundstück, im Keller und Gartenpflegearbeiten wie Rasen mähen, Wiederherstellung des Gartens in den Übergabezustand werden mit 25 € / Stunde netto nach Aufwand berechnet und von der Mietkaution abgezogen.
4. Vom Mieter mitgebrachte Gegenstände sind zu entfernen.
5. Kommt der Mieter der Rückgabeverpflichtung nach Vertragsablauf nicht nach, kann der Vermieter ihm eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen und nach deren Ablauf die Wohnungstür öffnen, die Räumung der Wohnung sowie deren Reinigung veranlassen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Bei verspäteter Rückgabe ist eine anteilige Wohnungsmiete an den Vermieter zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für den Mietausfall während notwendiger Renovierungsarbeiten, bleiben dem Vermieter vorbehalten.
§ 13 Schönheitsreperaturen
1. Die Doppelhaushälfte wurde Juni/Juli 2020 vollständig renoviert. Das Parkett wurde Juli 2019 neu verlegt. Die Einbauküche wurde August 2023 ausgetauscht. Das Zimmer wurde August 2024 frisch gestrichen.
2. Bei Auszug hat der Mieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn Verschmutzungen vorliegen. Die Wände und Decken sind nur in den verschmutzten Bereichen zu streichen.
3. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: - wenn diese verschmutzt sind- Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, - wenn diese verschmutzt sind- das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich und wenn erforderlich das Tapezieren der Wände.
4. Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
§ 14 Schadensregelung
1. Bei Beschädigungen im Haus und an der Einrichtung gelten die nachfolgenden Regelungen.
Parkett: Bei Kratzern oder Beschädigungen am Parkett muss durch
den Mieter der ganze Raum mit dem identischen Laminat neu verlegt werden. Die Kosten trägt der Mieter.
Türen: Bei Beschädigungen der Türen, müssen diese durch den
Mieter ausgetauscht werden, insbesondere wenn die Türen nicht mehr schließen. Die Kosten trägt der Mieter.
Fenster: Bei Beschädigungen der Fenster müssen diese durch den
Mieter ausgetauscht werden, insbesondere wenn die Fenster nicht mehr schließen. Die Kosten trägt der Mieter.
Fliesen: Wenn Fliesen im Bad oder in der Küche beschädigt sind, muss durch den Mieter dieser Bereich mit den identischen Fliesen neu gefliest werden. Sanitäre Einrichtungen: Bei Beschädigungen von Toilette, Waschbecken, Duschkabine oder der Badewanne, müssen diese durch den Mieter ausgetauscht werden. Die Kosten trägt der Mieter. Das Bad und die Gästetoilette im Erdgeschoss wurden November 2022 komplett saniert.
Küche: Die Einbauküche ist ca 6 Jahre alt. Bei
Beschädigungen der Einbauküche, der Einbaugeräte (Geschirrspüler, Gasherd, Backofen müssen diese durch den Mieter ausgetauscht werden. Die Kosten trägt der Mieter.
Waschmaschine: Die Miele Waschmaschine ist ca 12 Jahre alt. Bei Beschädigungen der Waschmaschine, muß dieser durch den Mieter ausgetauscht werden. Die Kosten trägt der Mieter. Die Kosten für den Austausch der
Waschmaschine trägt der Mieter.
Wohnzimmer: Das Sofa ist ohne Beschädigungen. Der grosse italienische Kleiderschrank hat an einer Stelle deutliche Kratzer, der Küchentisch hat ebenfalls deutliche Kratzer. Bei Beschädigungen des Sofa, des grossen
weissen Kleiderschranks, der 6 Küchenstühle, des Esstisches, des Schreibtisches müssen diese durch einen gleichwertigen Ersatz vom Mieter ausgetauscht werden. Die Kosten trägt der Mieter.
Schlafbereich: Bei Beschädigungen des Doppelbett mit Matratze und den 55 Zoll Samsung TV müssen diese durch einen gleichwertigen Ersatz vom Mieter ausgetauscht werden. Die Kosten trägt der Mieter.
Flur und sonstige Gegenstände: Bei Beschädigungen der Lampen, Steckdosen, Lichtschalter, müssen diese durch einen gleichwertigen Ersatz vom Mieter ausgetauscht werden. Die Kosten trägt der Mieter.
Technische Anlagen: Bei Schäden an der Gasheizung und dessen technische Systeme, der Wasserversorgungssysteme, Abflussrohrsysteme, bei allen sonstigen im Haus installierten technischen Systeme und dessen Beschädigung wird eine entsprechende Fachfirma beauftragt, die Beschädigungen festzustellen. Die Kosten der Begutachtung, der Reparatur und den erforderlichen Austausch der beschädigten technischen Systeme trägt der Mieter.
2. Bei Schäden auf dem Grundstück, der Außenfassade, Dach- und sonstige Gebäudeteile, der Gartenlaube, der Gartenterrasse, der Hecken, des Apfelbaums sind eine angemessene Schadensersatzzahlung oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der beschädigten Sache vereinbart.
§ 15 Übergabeprotokoll
1. Bei Einzug und Auszug wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
2. Alle Möbelgegenstände werden einzeln erfasst, fotografiert und der Zustand bewertet. Alle Fotos müssen beim Einzug und beim Auszug einzeln vom Mieter abgezeichnet werden.
3. Alle Räume werden einzeln erfasst, fotografiert und der Zustand bewertet.
4. Alle Türen und Fenster werden einzeln erfasst, fotografiert und der Zustand bewertet.
5. Die Einbauküche inkl. aller Geräte und das Bad inkl. der sanitären Einrichtungen und der Duschkabine werden einzeln erfasst, fotografiert und der Zustand bewertet.
§ 17 Zusätzliche Vereinbarungen
1. Der Mieter hat eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen,
die Mietsachschäden am Gebäude mit einschließt und diese dem Vermieter bei Mietvertragsabschluß spätestens bei Schlüsselübergabe vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss insbesondere Wasser- und Feuerschäden am Gebäude und im Haus abdecken.
2. Es handelt sich um eine Nichtraucherwohnung und der Mieter ist damit einverstanden, dass in der angemieteten Wohnung nur ausserhalb der Wohnung geraucht werden darf.
3. Für die Anmeldung des Rundfunkbeitrages wäre der Mieter gegebenenfalls selbst verantwortlich und würde die daraus resultierenden Kosten selbst tragen.
4. Falls eine Anmeldung für diese Wohnung beim Bürgeramt erfolgt ist, ist der Mieter verpflichtet sich nach Auszug auch wieder abzumelden.
5. Der Mieter hat die Kosten für die im Mietobjekt anfallenden Reparaturen zu tragen. Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen bis zu einer Höhe von 275 Euro pro Einzelfall. Fallen im Laufe eines Mietjahres mehrere Kleinreparaturen an, sind die vom Mieter zu tragenden Kosten auf insgesamt 1.140 Euro, höchstens jedoch auf 10% der Jahresgrundmiete begrenzt, bzw. 570 € bei halbjährlicher Vermietung.
6. Die dem Mietvertrag beiliegenden Hausregeln und die beiliegende Auflistung der Ausstattung der Wohnung sind Bestandteil des Mietvertrages.
7. Bei Auszug hat der Mieter seine neue Anschrift mitzuteilen.
8. Wohnen dürfen in der Mietsache nur diejenigen, die im Mietvertrag stehen.
9. Bei Auszug muss auch eine Abmeldung beim Bürgeramt erfolgen.
§ 18 Baumaßnahmen
Voraussichtlich 2025 werden das Bad im Dachgeschoß erneuert. Die Mietparteien von DG und EG werden in dieser Zeit gemeinsam das Bad im EG benutzen. Der Flur wird 2026 neu gefliest.
Die Bauarbeiten können jeweils zwischen 1 bis zu 3 Wochen dauern. Eventuelle Lärmbelästigung von Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr ist vom Mieter zu akzeptieren.
§ 18 Hausordnung
1. Gästebesuche sind aus Rücksicht auf die Mitbewohner maximal zweimal die Woche erlaubt.
2. Ab spätestens 22 Uhr ist die Hausruhe einzuhalten.
3. Musik darf den ganzen Tag nur über Kopfhörer gehört werden. Lautstärke Fernseher max 12.
5. Es dürfen maximal gleichzeitig nur drei Gäste des Mieters sich auf dem Grundstück aufhalten.
6. Rücksichtnahme auf die Mitbewohner ist besonders wichtig. Gewünscht ist ein familiäres, rücksichtsvolles Miteinander.
7. Die Terrasse und der Garten wird gemeinschaftlich genutzt. Sie sind sauber und aufgeräumt zu halten. Dies gilt auch für den Hauseingang und den Flur im EG.
8. Der Rasen muss im Frühling und Sommer einmal im Monat gemäht werden.
Beim Verlassen des Hauses sind alle Heizungen auszuschalten.
9. Räum- und Streupflicht: Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Zugänge zum Haus sowie die Gehwege rund ums Grundstück eis- und schneefrei sind.
Information and data
This housing rental, which is furnished, is located on Sagemühler Steig in Berlin Reinickendorf. Berlin Reinickendorf has the zip code and is located in Berlin. The size of the rental is in total 45 m2. The housing is being rented out as an ordinary rental. The rental is available from 1.9.2025. The rent is 1,150 EUR per month.
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